
Ernährungsberatung & Ernährungstherapie
In meinen Ernährungsberatungen und Ernährungstherapien beleuchten wir Ihre Ernährungssituation und Lebensumstände und erarbeiten zusammen einen auf Ihre Bedürfnisse passenden Weg zur Umsetzung Ihrer festgelegten Ernährungsziele – individuell, verständlich und einfach umsetzbar. Dabei beantworte ich Ihnen alle Ihre Fragen rund um Ernährung, gebe Ihnen theoretisches Wissen, ausführliches Informationsmaterial sowie praktische Tipps zur Umsetzung mit an die Hand.
Die Empfehlungen, die ich in meinen Beratungen gebe, sind wissenschaftlich fundiert und durch meine regelmäßige Fortbildung auf dem aktuellsten Stand der Wissenschaft.
Die Beratungen können online oder bei Ihnen zu Hause stattfinden – eine telefonische Beratung ist ebenfalls möglich.
Ich berate Sie zu folgenden Themen
Allgemeine gesunde Ernährung
Ernährung bei Krebs (ab der Diagnose, während der Therapie, nach der Therapie sowie zu Nebenwirkungen und Symptomen die auftreten)
Ernährungsumstellung auf vegetarische oder vegane Kostform
Vollwertig vegan essen (Nährstoffcheck, Besprechung von Blutwerten)
Vegane Ernährung in speziellen Lebensphasen (Schwangerschaft und Stillzeit)
Anfragen zu weiteren ernährungstherapeutischen Erkrankungen sind möglich
Termine nach Vereinbarung
Kostenerstattung
Gesetzliche Krankenkasse
Da meine Beratungsleistungen von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt werden, haben Sie die Möglichkeit, die Beratungskosten von Ihrer Krankenkasse bezuschusst zu bekommen. Wie hoch der Zuschuss ist, ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Die gesetzliche Grundlage für die Kostenerstattung ist § 43 Sozialgesetzbuch (SGB V).
Private Krankenkasse
Wenn Sie privat krankenversichert sind, ist eine Kostenerstattung abhängig von Ihrer Tarifvereinbarung. Erkundige Sie sich deshalb vorher, ob Ihre Krankenkasse sich an den Kosten beteiligt, wenn das für Sie entscheidend ist.
Was Sie für die Kostenerstattung benötigen
Ihr behandelnder Arzt muss Ihnen eine Bescheinigung zur Ernährungsberatung bzw. -therapie ausstellen. Die Krankenkassen akzeptieren ein formloses Schreiben. Wichtig ist, dass die Patientendaten, die Indikation(en), die Notwendigkeit der Beratung sowie die Unterschrift des Arztes vermerkt sind.
Sie können aber auch eine Notwendigkeitsbescheinigung herunterladen und von Ihrem Arzt ausfüllen lassen. Die Verordnung ist für den Arzt budgetneutral.